Am Nachmittag nach der Beerdigung räumt Mara Berger die Wohnung ihres Vaters aus. Er hat alles beschriftet, sogar die Batterien in kleinen Tütchen. Im Ordner „Haus“ liegen Briefe an die Hausverwaltung, alle ohne Absender: Beschwerden über Familie Yilmaz, unterschrieben mit „ein besorgter Hausbewohner“. Dann klingelt es: Emine Yilmaz bringt die Schale zurück, in der sie gestern Suppe gebracht hat.
- Mara Berger
- Die Tochter. Sie hat ihrem Vater die Steuer gemacht und seine Medikamente sortiert.
- Emine Yilmaz
- Wohnt mit ihrer Familie seit vielen Jahren im selben Haus. Am Vortag hat sie Mara Suppe gebracht.
Gut zu wissen
- 22 Prozent der Menschen in Deutschland haben nach eigener Aussage selbst schon Rassismus erfahren. 45 Prozent der Befragten haben einen rassistischen Vorfall beobachtet. Das ergab eine Studie des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors von 2022.
- Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden: Mieter dürfen einen Kinderwagen oder Rollstuhl im Hausflur abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind und der Flur groß genug ist. Im Hörspiel trägt Familie Yilmaz ihren Kinderwagen nach einer Beschwerde hoch.
- Seit 2011 steht im Bundes-Immissionsschutzgesetz: Geräusche, die Kinder in Kitas und auf Spielplätzen machen, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Klagen von Anwohnern sollten damit praktisch ausgeschlossen werden.